Ist eine Umsiedlung oder Beseitigung eines Wespennestes unumgänglich, sollte dies nur von sachkundigen Fachleuten durchgeführt werden. Wespen sind laut Bundesnaturschutzgesetz - wie alle wildlebenden Tiere - geschützt und es ist verboten, sie mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Hornissen, die größten unserer einheimischen Wespenarten, gelten laut des Gesetzes sogar als besonders geschützt.
Da die Hornisse in Deutschland auf Grundlage des § 7 Abs. 2 Nr. 13 c BNatSchG i. V. m.
§ 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu einer besonders geschützte Art zählt, ist vor einer etwaigen Umsiedlung oder notfalls Abtötung eine Ausnahmegenehmigung von Verboten des § 44 Bundesnaturschutzgesetz bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zu beantragen. In der Regel macht sich die UNB auch erstmal ein Bild vor Ort ob eine Umsiedlung/ Abtötung überhaupt erforderlich ist oder anderweitige Maßnahmen möglich sind.
Zuständig ist für die Stadt Weimar die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt Weimar
und für den Landkreis Weimarer Land die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt in Apolda.
Gunter Thierfelder
Mobil: 0152-28931072
E-Mail: G.Thierfelder@web.de
- Umsiedlungen speziell von Hornissen
- Einsatz privat gegen Unkostenbeitrag
Thomas Loose
Tel.: 03641-211907
Mobil: 0172-3622580
E-Mail: Info@pestcontrol.de
- Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln
- Einsatz gewerblich